Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Special-purpose agreement with the town of Radeburg for the purpose of transferring tasks for the implementation of procurement procedures by the large district town of Radebeul


Die beteiligten Kommunen sind jeweils öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 97 ff. des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und unterliegen damit der
Verpflichtung, öffentliche Aufträge, d.h. Leistungen, die die Lieferung von Waren, die
Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand
haben, nach den Vorschriften des Vergaberechts zu beschaffen.
Um die Grundsätze eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs
auch zukünftig einhalten zu können, soll die bereits bestehende Vergabestelle der Stadt
Radebeul zukünftig Vergabeverfahren für die Stadt Radeburg nach den Regelungen dieser
Zweckvereinbarung durchführen und damit unter Wahrung der Eigenständigkeit und Identität
der Kommunen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungen beitragen.
Gleichzeitig wird die Stadt Radeburg zukünftig bei personellen Engpässen entlastet.

Bereits Ende letzten Jahres ist die Stadt Radeburg an die Vergabestelle der Stadt Radebeul
mit der Bitte um Durchführung von zwei Vergabeverfahren herangetreten. So wurde die
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und die Fortschreibung
des Sportstättenentwicklungsplan zur vollen Zufriedenheit beider beteiligten Kommunen
ausgeschrieben.

Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über
interkommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) im Rahmen einer mandatierenden
Zweckvereinbarung. Die zum Beschluss stehende Zweckvereinbarung ist dabei eine
inhaltsgleiche Zweckvereinbarung der Übertragung von Aufgaben zur Durchführung von
Vergabeverfahren, welche bereits vor einigen Jahren mit der Großen Kreisstadt Coswig und
der Gemeinde Moritzburg geschlossen worden ist.

Nach Auskunft der Stadt Radeburg ist mit bis zu durchschnittlich fünf Vergabeverfahren,
welche die Große Kreisstadt Radebeul für die Stadt Radeburg übernehmen soll, zu rechnen.
Dieser Umfang kann mit dem vorhandenen Personal im zuständigen Rechts- und
Ordnungsamt abgedeckt werden. Kosten für eine zusätzliche Neueinstellung würden somit
nicht anfallen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 20.05.2026 die als Anlage
beigefügte Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Radebeul und der Stadt
Radeburg zum Zwecke der Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren.



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Beratungsfolge:

    SR 27/26-24/29
  • 20.05.2026 - SR - Entscheidung

Anlagen