1st amendment to the wastewater disposal implementation contract
Die Stadt Radebeul hat auf der Grundlage des Beschlusses SR 24/06-04/09 vom 19.04.2006
die Aufgabe der öffentlichen Abwasserentsorgung auf die WSR als städtische Gesellschaft
im Rahmen einer funktionalen Privatisierung übertragen. Auf dieser Grundlage wurde nach-
folgend das Vertragsverhältnis zwischen Stadt und WSR im Abwasserbeseitigungsdurchfüh-
rungsvertrag vom 02.05.2006 (Anlage 2) geregelt.
Der damalige Vertrag mit 20-jähriger Laufzeit ist am 30.04.2026 ausgelaufen und bedarf so-
mit der Verlängerung. An der bewährten Art und Weise der Erfüllung der städtischen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zum Vertrag über die Durchführung der öffentlichen
Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Radebeul – Abwasserbeseiti-
gungsdurchführungsvertrag – zwischen der Großen Kreisstadt Radebeul und der Wasserver-
sorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH (kurz: WSR) gemäß Anlage 1.
Beratungsfolge:
- 20.05.2026 - SR - Entscheidung
Anlagen


