© Claudia Hübschmann

28. - 30. November / 5. - 7. Dezember / 12. - 14. Dezember 2025

Sicherheitshinweise


Lichterglanz und Budenzauber – Radebeuls festliches Weihnachtswunder 


Liebe Gäste, Familien und Weihnachtsfreunde,

herzlich willkommen auf dem stimmungsvollen Weihnachtsmarkt „Lichterglanz und Budenzauber“ in Altkötzschenbroda! Die Große Kreisstadt Radebeul lädt Sie ein, in diesem besonderen Advent die Magie der Weihnacht zu erleben – mit funkelnden Lichtern, duftenden Leckereien und herzlicher Gemeinschaft.

Damit dieses Fest der Freude, Wärme und Geborgenheit für alle Besucher:innen, Mitwirkenden und Anwohner:innen unvergesslich bleibt, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten. So können wir gemeinsam eine friedvolle und sichere Atmosphäre schaffen.

Wir wünschen Ihnen eine wundervolle Zeit voller Glanz, Glück und weihnachtlicher Vorfreude!

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko.
    Das Verlassen der zum Festgelände gehörenden Wege und Plätze geschieht auf eigene Gefahr.
  • Kinder unter 10 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder.
    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
    haben, nicht für Fälle höherer Gewalt. Die Haftung erstreckt sich nur auf den Bereich des Veranstaltungsgeländes.

  • Den Anordnungen der Stadt als Veranstalter und den durch sie eingesetzten Personen ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung
    und Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände sofort Folge zu leisten.

  • Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Allerdings
    sind Menschenmassen und Gedränge kein Vergnügen für die Vierbeiner.  Märkte bedeuten Gefahr und Stress für den Hund. 
    Zum Wohl und Schutz Ihrer Tiere, sollten diese bestenfalls zu Hause bleiben.

  • Das Mitführen und Benutzen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und Geschossen, im Sinne des Waffengesetzes sowie
    von pyrotechnischen Gegenständen, im Sinne des Sprengstoffgesetzes ist nicht gestattet. Das gilt auch für Schreckschusswaffen.
    Unberechtigt mitgeführte / benutzte Waffen und ähnliche Gegenstände können vom jeweiligen Veranstalter oder von ihm beauf-
    tragten Personen einbezogen werden.

  • Es ist verboten, alkoholische Getränke sowie Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder
    besonders hartem Material hergestellt sind, mitzubringen.

  • Ordnungswidrig, im Sinne des § 17 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der Vorschriften im § 2 Abs. 1
    bis 4 der erlassenen Polizeiverordnung verstößt.

Kindersuchdienst, im Zeitraum 
des Weihnachtsmarktes

Festbüro
Altkötzschenbroda 21
0351 8311-600