Rozporządzenie dużego miasta powiatowego Radebeul w sprawie pobierania opłat za parkowanie przez mieszkańców
Im Stadtgebiet Radebeul gibt es in einigen Wohnquartieren seit Jahren sogenannte
Bewohnerparkplätze. Derartige Plätze befinden sich zum Beispiel in Altkötzschenbroda, auf
der Hermann-Ilgen-Straße und im Wohngebiet zwischen der Gartenstraße und der
Seestraße/An der Siedlung. Auf diesen Plätzen ist in der Regel nur das Parken für Bewohner
gestattet.
Die Anordnung dieser Plätze erfolgte auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung.
Für den Erhalt einer Bewohnerparkberechtigung ist eine Gebühr zu entrichten. Bisher war
die Höhe der Gebühr in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
(GebOSt) definiert und durfte zwischen 10,20 und 30,70 € betragen. Die
Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung liefert dabei § 6a
Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Mit dessen Änderung durch Artikel 16 des Gesetzes vom 02.03.2023 ging die Ermächtigung
zur Gebührenerhebung gemäß auf die Bundesländer über (§ 6a Abs. 5a Satz 2 und 5a StVG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 zuletzt geändert durch Artikel 16 des
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Rozdzielczość:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage beigefügte
Bewohnerparkgebührenverordnung
Sekwencja konsultacji:
- 21.01.2026 - SR - Entscheidung
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