Anulowanie mandatu Andreasa Kruschela w radzie miasta - Grupa parlamentarna FDP
Gemäß § 18 SächsGemO kann die ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigem Grund abgelehnt
oder deren Beendigung verlangt werden.
Aus gesundheitlichen Gründen (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SächsGemO) ist es Herrn Kruschel nicht
mehr möglich, sein Ehrenamt als Stadtrat wahrzunehmen. Aus diesem Grund bat er mit
Schreiben vom 11.11.2025 um Entlastung aus dem Stadtratsmandat zum 31.12.2025.
Rozdzielczość:
Der Stadtrat entscheidet, dass bei Herrn Andreas Kruschel (FDP-Fraktion) ein wichtiger
Grund i.S.v. § 18 Abs. 1 SächsGemO zur Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als
Stadtrat vorliegt.
Das Stadtratsmandat endet zum 31.12.2025.
Sekwencja konsultacji:
- 17.12.2025 - SR - Entscheidung
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