Udzielenie zamówień na dostawy i usługi zgodnie z VOL/A w następującym zakresie: Dostawa i szkolenie systemu projekcji fulldome dla obserwatorium miasta Radebeul
Die Liefer- und Dienstleistung „Lieferung und Schulung eines Fulldome-Projektionssystem“
für die Sternwarte der Großen Kreisstadt Radebeul wurde gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A
öffentlich ausgeschrieben und am 20.10.2025 auf den Vergabeplattformen des Deutschen
Vergabeportals und auf Bund.de veröffentlicht.
Bei einem Fulldome handelt es sich um eine immersive Projektionsumgebung, bei der
Inhalte auf die gesamte Innenfläche einer Kuppel projiziert werden. Es ermöglicht ein
vollständiges immersives Erlebnis, da die Projektion das gesamte Sichtfeld des Betrachters
ausfüllt. Es entsteht dabei eine 360-Grad-Ansicht, die den Zuschauer komplett umschließt.
Vier Firmen hatten die Vergabeunterlagen heruntergeladen. Von diesen haben sich zwei
Firmen konkret durch Abgabe eines Angebots an der Ausschreibung beteiligt.
Die Firma WE are XR GmbH ist dabei keine unbekannte Firma auf dem Markt. So wurden
von ihr in den letzten Jahren ähnliche Leistungen für das Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung in Leipzig oder für die TU Berlin und die TU Ilmenau erbracht.
Die Kostenschätzung vom 30.09.2025 durch die Mitarbeiter der Sternenwarte selbst, ergab
eine geschätzte Auftragssumme von 90.000,00 Euro (brutto).
Das Angebot der Firma WE are XR GmbH entspricht ziemlich genau der Kostenschätzung.
Fehlendes Verständnis zu den ausgeschriebenen Positionen ist nicht erkennbar. Auch liegen
keine Rechenfehler vor.
Eine termin- und qualitätsgerechte Leistung kann von der Firma erwartet werden.
Rozdzielczość:
Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul
beschließt in seiner Sitzung am 25.11.2025, den Auftrag für die Lieferung und Schulung
eines Fulldome-Projektionssystem an die Firma
WE are XR GmbH
Liebrechtstraße 117
47445 Moers
zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 89.249,41 Euro (brutto) zu vergeben.
Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.
Sekwencja konsultacji:
- 25.11.2025 - BKSA - Entscheidung
Załączniki


