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Rathaus
Altkötzschenbroda

Podwyższenie bieżącego świadczenia pieniężnego dla opiekunów dzieci od 01.01.2025 r.



Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt im § 23 den Ersatz laufender Geldleistungen für die
Kindertagespflege nach Sachaufwand und Förderleistung.
Bei Kindertagespflegepersonen mit extra angemietetem Wohnraum bzw. Wohnraum ohne
Doppelnutzung sind dies für eine Betreuungszeit von 9 h pro Kind 199,46€ (bisher 172,11€),
im eigenen Wohnraum bzw. Wohnraum mit Doppelnutzung 174,39€ (statt bisher 151,19€)
monatlicher Sachaufwand.
Bei der Förderleistung wird der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und
Erziehungsdienst herangezogen.
Bei Kindertagespflegepersonen die mit dieser Tätigkeit starten, wird die S2 Stufe 1, bei einer
Tätigkeit nach 5 Jahren die S3 Stufe 1 und bei einer Tätigkeit nach 10 Jahren die S3 Stufe 2 zu
Grunde gelegt.
Hinzu kommt der vom Freistaat gewährte Sonderzuschuss für die mittelbare pädagogische
Tätigkeit in Höhe von 35,00€ monatlich je Kind sowie eine monatliche Zulage in Höhe von
26€ je Kind (130€ je Monat je pädagogischer Fachkraft laut Tarifvertrag).
Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die Sachkosten und die Förderleistung separat
festzusetzen.
Unverändert bleibt es bei der Bezahlung von 26 Urlaubstagen, bis zu 15 Krankheitstagen und
2 Fortbildungstagen.


Die Gegenüberstellung der aktuellen und künftigen laufenden Geldleistungen sind den beiden
Anlagen zu entnehmen.
Die Steigerung bei den Gesamtkosten für die Stadt wird verursacht durch:
- Anhebung der Sachkostenpauschale (bei flächenabhängigen Kosten analog der Ermittlung
und bei flächenunabhängigen Kosten um 15,34% in selbst genutzten Räumen);
- Anpassung der Förderleistung für Kindertagespflegepersonen (Erhöhung Sozialtarifvertrag)
um 14,38% (Geldleistung bei Einstieg).
Insgesamt bewegt sich die Steigerung zwischen 12,57% und 13,58%.
Die laufende Geldleistung wird alle zwei Jahre angehoben.
Hinzu kommen Fortbildungskosten bis zu 160€ je KTPP. Laut Empfehlung des Landesjugend-
amtes sollen diese unabhängig von der betreuten Kinderzahl gewährt werden.

Die Vorgehensweise ist mit der Großen Kreisstadt Coswig abgestimmt.




Zawartość

Rozdzielczość:


Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss setzt folgende monatliche Geldleistung für
Kindertagespflegepersonen (KTPP) zur Betreuung von Kindern bis zu neun Stunden ab
01.01.2025 fest:
Betreuung in selbst genutzten Räumen:
Laufende Geldleistung bei Einstieg 847,17€
Laufende Geldleistung nach 5-jähriger Tätigkeit 893,29€
Laufende Geldleistung nach 10-jähriger Tätigkeit 937,17€
In diesen Beträgen sind jeweils 174,39€ Sachkosten, 26,00€ Zulage und 35€ Sonder-
zuschuss für mittelbare pädagogische Tätigkeit enthalten. Die Förderleistung beträgt je nach
Tätigkeitsdauer 611,78€, 657,90€ oder 701,78€.
Betreuung in extra für die Kindertagespflege angemieteten Räumen:
Laufende Geldleistung bei Einstieg 872,24€
Laufende Geldleistung nach 5-jähriger Tätigkeit 918,36€
Laufende Geldleistung nach 10-jähriger Tätigkeit 962,24€
In diesen Beträgen sind jeweils 199,46€ Sachkosten, 26,00€ Zulage und 35€ Sonder-
zuschuss für mittelbare pädagogische Tätigkeit enthalten. Die Förderleistung beträgt je nach
Tätigkeitsdauer 611,78€, 657,90€ oder 701,78€.
Hinzu kommen bis zu 160€ Fortbildungskosten je KTPP


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Sekwencja konsultacji:

    BKSA 03/24-24/29
  • 26.11.2024 - BKSA - Entscheidung

Załączniki

Zawartość