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Rathaus
Altkötzschenbroda

Décision de principe concernant la réglementation des rémunérations pour les personnes gravement handicapées lors de manifestations municipales


Für (schwer-)behinderte Menschen ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit
vielen Barrieren verbunden. Dies gilt nicht nur für physisch-bauliche Barrieren, son-
dern auch für ökonomische. Viele Menschen leben von einer kleinen, meist durch die
Schwerbehinderung bedingten Rente und die Teilnahme an Veranstaltungen ist an-
gesichts der knappen finanziellen Mittel eine schwierige Abwägung. Eintrittsermäßi-

Décision:


Insoweit bei städtischen Veranstaltungen Ermäßigungen für Schwerbehinderte gewährt wer-
den, sind Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ermäßigungsbe-
rechtigt. Zudem wird einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit dem Merk-
zeichen B im Schwerbehindertenausweis freier Eintritt gewährt.




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Ordre des délibérations :

    SR 25/25-24/29
  • 16.04.2025 - SR - Entscheidung

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