Special-purpose agreement for the purpose of support in the commercial sector between the large district town of Radebeul and the municipality of Moritzburg
Bereits seit vielen Jahren arbeiten die Große Kreisstadt Radebeul und die Gemeinde
Moritzburg im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten
zusammen.
Die Gemeinde Moritzburg ist die zuständige Behörde für sämtliche Gewerbemeldungen
innerhalb ihres Gemeindegebiets.Aus Gründen von Personalmangel und der
Verwaltungseffizienz trat die Gemeinde Moritzburg an die Große Kreisstadt Radebeul mit der
Bitte heran, diese Aufgabe für sie zukünftig mit zu erledigen. Dies liegt vor dem Hintergrund
der interkommunalen Zusammenarbeit ausdrücklich auch im Interesse der Großen
Kreisstadt Radebeul. Kosten für eine zusätzliche Neueinstellung werden bei der
Stadtverwaltung nicht anfallen, da der Umfang der Gewerbemeldungen durch das
vorhandene Personal im Rechts- und Ordnungsamt mit abgedeckt werden kann.
Um welche Aufgaben es sich dabei konkret handelt, kann der anhängenden
Zweckvereinbarung entnommen werden.
Bei der angedachten Zweckvereinbarung handelt es sich um eine sog. mandatierende
Zweckvereinbarung. Diese bedarf gemäß § 72 Abs. 1 Satz 3 SächsKomZG keiner
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde. Des Weiteren hat die Zweckvereinbarung
eine Gültigkeit von einem Jahr und kann mit Zustimmung der Stadt- bzw.
Gemeinderatsgremien verlängert werden.
Die Vergütung der Leistungen erfolgt anhand von Fallpauschalen, begrenzt auf einen
jährlichen Höchstbetrag von 12.000,00 €. Die dabei existierende Berechnungsgrundlage
kann aus der Anlage zur Zweckvereinbarung entnommen werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Abschluss der als
Anlage beigefügten befristeten mandatierenden Zweckvereinbarung zwischen der Großen
Kreisstadt Radebeul und der Gemeinde Moritzburg zum Zwecke der Unterstützung im
Sachbereich Gewerbe.
Beratungsfolge:
- 17.12.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


