Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

First bylaws to amend the wastewater bylaws


In § 1 der Abwassersatzung der Stadt Radebeul ist geregelt, dass die öffentliche Abwasser-
beseitigung im Stadtgebiet eine öffentliche Einrichtung zur Sammlung, Ableitung und Be-
handlung des Abwassers ist. Ebenso ist dort geregelt, dass die Stadt die Durchführung der
Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung auf die Wasserversorgung und Stadtentwäs-
serung Radebeul GmbH (kurz: WSR) übertragen hat.
Die WSR hat sich nunmehr dazu entschlossen, die historisch überkommenen Eigentums-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Großen Kreisstadt
Radebeul über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) entsprechend Anla-
ge 1.




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Beratungsfolge:

    SR 79/25-24/29
  • 17.12.2025 - SR - Entscheidung

Anlagen