Implementation of the exercise of the general right of first refusal in the Turnerweg area
Information:
Der Stadt wurde im Rahmen der Vorkaufsrechtsprüfung ein notarieller Kaufvertrag vom
22.05.2017 bekannt. Nach Prüfung beschloss der Stadtrat am 21.06.2017 die Ausübung des
allgemeinen Vorkaufsrechtes für das Flurstücke 370 der Gemarkung Radebeul, gelegen am
Turnerweg (SR 54/17-14/19 – Karte mit ausgeübtem Vorkaufsrecht Anlage 1). Die Aus-
übung des Vorkaufsrechtes erfolgte im Rahmen des Sanierungsgebietes „Zentrum und Dorf-
kern Radebeul-Ost“. Erklärtes Ziel war die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes.
In dem notariellen Kaufvertrag wurde jedoch seitens der Kaufvertragsparteien versäumt, die
intendierte Mitveräußerung der damaligen Flurstücke 370/1, 370/2 und 370/3 der Gemar-
kung Radebeul, ebenfalls gelegen am Turnerweg, aufzunehmen, obwohl diese im Kaufpreis
inkludiert waren. Daher wurde seitens der Kaufvertragspartien am 14.08.2017 ein notarieller
Nachtrag zum Kaufvertrag vereinbart und der Stadt zur Vorkaufsrechtsprüfung vorgelegt.
Daraufhin hat der Stadtrat hat am 20.09.2017 seinerseits ergänzend auch die Ausübung des
allgemeinen Vorkaufsrechtes für die Flurstücke 370/1, 370/2 und 370/3 der Gemarkung Ra-
debeul beschlossen (SR 65/17-14/19 – Karte mit ausgeübtem Vorkaufsrecht Anlage 2).
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes erfolgte ebenfalls im Rahmen des Sanierungsgebietes
„Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost“. Erklärtes Ziel war die Beseitigung städtebaulicher
Missstände sowie die Sicherung der öffentlichen Erschließung der städtebaulich erforderli-
chen straßenbegleitenden Bebauung östlich des Turnerwegs.
Das Vorkaufsrecht wurde daraufhin seitens der Stadt für das Flurstück 370 der Gemarkung
Radebeul mit Bescheid vom 24.10.2017 und für die Flurstücke 370/1, 370/2 und 370/3 der
Beratungsfolge:
- 22.10.2025 - SR - Kenntnisnahme
Anlagen


