Resolution in principle on the regulation of fees for severely disabled persons at municipal events
Für (schwer-)behinderte Menschen ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit
vielen Barrieren verbunden. Dies gilt nicht nur für physisch-bauliche Barrieren, son-
dern auch für ökonomische. Viele Menschen leben von einer kleinen, meist durch die
Schwerbehinderung bedingten Rente und die Teilnahme an Veranstaltungen ist an-
gesichts der knappen finanziellen Mittel eine schwierige Abwägung. Eintrittsermäßi-
Beschluss:
Insoweit bei städtischen Veranstaltungen Ermäßigungen für Schwerbehinderte gewährt wer-
den, sind Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ermäßigungsbe-
rechtigt. Zudem wird einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit dem Merk-
zeichen B im Schwerbehindertenausweis freier Eintritt gewährt.
Beratungsfolge:
- 16.04.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


