Confirmation of the policy paper on safeguarding the quality of urban development in Radebeul
Ausgangslage: neue gesetzliche Rahmenbedingungen
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ hat
der Bundesgesetzgeber ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.
Ziele sind u. a.:
- beschleunigte Wohnraumschaffung
- Vereinfachungen bei Genehmigungen
- verkürzte Fristen
- erleichterte Zulassungen im Innen- sowie in Teilbereichen des Außenbereichs
- stärkere Rechtsansprüche der Bauwilligen
Diese Veränderungen entfalten für Städte wie Radebeul erhebliche Auswirkungen auf die
tägliche Arbeit der Verwaltung, auf politische Entscheidungsprozesse und auf die
städtebauliche Gesamtentwicklung.
Bedeutung des Grundsatzpapiers von 2021 für die heutige Situation
Der Stadtrat hat 2021 (SR 66/21-19/24) das „Grundsatzpapier zur Sicherung der
städtebaulichen Qualität in Radebeul“ verabschiedet.
Dieses Papier definiert zentrale Leitlinien für:
- Maßstäblichkeit und Einfügung in den Bestand
- Schutz prägenden Großgrüns und der Durchgrünung
- stadtbildverträgliche Verdichtung
- Begrenzung von Hinterlandbebauung
- Qualitäten in Architektur, Freiraum und Ortsbild
Das Papier dient seitdem als verlässlicher Orientierungsrahmen für Verwaltung, Bauherren
und Politik.
Gerade in einem heterogenen Stadtgefüge wie Radebeul stellt es einen wesentlichen Beitrag
zur Sicherung des Stadtbildes und der Lebensqualität dar.
Warum die Bestätigung jetzt notwendig ist
Durch die Neuregelungen des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes könnte der Eindruck
entstehen, dass frühere politische Beschlüsse weniger Gewicht haben oder durch neue
gesetzliche Erleichterungen „überholt“ worden seien.
Eine ausdrückliche Bestätigung durch den Stadtrat ist daher notwendig, um klarzustellen:
- Das Grundsatzpapier ist weiterhin gültiger politischer Wille.
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt:
1. Das „Grundsatzpapier zur Sicherung der städtebaulichen Qualität in Radebeul“
(Anlage 1) wird als weiterhin gültige städtebauliche Leitlinie ausdrücklich bestätigt.
2. Das Grundsatzpapier ist bei allen Bauanträgen, Bauvoranfragen und informellen
Vorabstimmungen – insbesondere im Rahmen der neuen Regelungen des Gesetzes
zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – Grundlage
der städtebaulichen Bewertung, der Abwägung und der Kommunikation mit
Bauherren und Investoren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des bestätigten Grundsatzpapiers eine
zweite Vorlage zu erarbeiten, welche den konkreten Umgang der Stadt Radebeul mit
den neuen gesetzlichen Vorgaben (u. a. beschleunigte Verfahren, geänderte
Zustimmungserfordernisse, Fristenmechanismen und neue Erleichterungen)
präzisiert. Diese Folgevorlage umfasst insbesondere:
o städtebauliche Leitplanken
o Prüfkriterien für Einfügung und Qualität
o Anforderungen an Gemeinwohlorientierung
o Regeln für Abweichungen und städtebauliche Verträge
o Delegationsregelungen und Zuständigkeitsabgrenzungen
Beratungsfolge:
- 17.12.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


