Změna způsobu plánovaných splátek půjček od rozpočtového roku 2026
Die Stadt hat im Zuge der Bewältigung der Corona-Folgen mit einer Modifizierung der Til-
gungsleistungen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 (SR 06/21-19/24 vom 21.04.2021)
positive Erfahrungen gemacht. Die planmäßige zur Verfügung stehende Liquidität für Investi-
tionen konnte durch eine Absenkung der Tilgungshöhen signifikant erhöht werden. Trotzdem
gelang es mittels konsequent sparsamer Mittelbewirtschaftung im Haushaltsvollzug regelmä-
Rozlišení:
Mit dem Ziel der Erhöhung der planmäßigen Liquidität für Investitionsmaßnahmen wird der
Modus der planmäßigen Tilgungen ab dem Haushaltsjahr 2026 wie folgt neu festgelegt:
1. Die planmäßige Tilgung wird auf 0 Euro abgesenkt.
2. Im Gegenzug wird im Falle der Verbesserung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Finanzhaushalt) im Haushaltsvollzug gegenüber dem Planansatz
der Verbesserungsbetrag mit der Feststellung des Jahresabschlusses (beginnend mit
der Feststellung des Jahresabschlusses 2026) anteilig wie folgt für außerordentliche
Tilgungen verwendet:
a. bis zur Erreichung eines ausgeglichenen ordentlichen Ergebnishaushaltes (Ge-
samtbetrag der Erträge erreicht den Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne Be-
rücksichtigung der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses)
25 v.H. des Verbesserungsbetrages
b. darüber hinausgehende Anteile des Verbesserungsbetrages zu 50 v.H.
Pořadí konzultací:
- 27.08.2025 - SR - Entscheidung
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