Kommunale Schulverwaltung
Zuständigkeiten
Die Stadt Radebeul ist Schulträger von fünf Grundschulen, zwei Oberschulen und zwei Gymnasien. Die Aufgaben des Schulträgers sind im Sächsischen Schulgesetz und insbesondere in § 23 Abs. 2 SächsSchulG geregelt. Innerhalb der Stadtverwaltung sind die darin genannten Aufgaben den zuständigen Sachgebieten zugeordnet. Die Schulverwaltung übernimmt als Ansprechpartner für Schulen, Bürger und Verwaltung eine zentrale Schnittstellenfunktion. Zum Sachgebiet Schulverwaltung gehören auch die Schulsachbearbeiterinnen. Darüber hinaus ist die Schulverwaltung für folgende Aufgaben zuständig:
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Beschaffung / Prüfung / Wartung von Lehr- und Lernmitteln sowie Mobiliar / Technik |
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Vorbereitung und Begleitung von Schulbaumaßnahmen |
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Überwachung der Schulanmeldepflicht |
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Vermietung von Schulräumen (außer Turnhallen) |
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Führen von Schülerstatistiken |
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Verwaltung von Fördermitteln für den Schulbereich |
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Schulentwicklungsplanung |
Schulanmeldung Grundschulen
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28 findet an folgenden Terminen in der jeweiligen Schule statt:
- Grundschulbezirk Radebeul OST und Radebeul WEST: Dienstag, 08.09.2026, 14.00 bis 18.00 Uhr
- Zusätzlich für die Grundschule Friedrich Schiller: Mittwoch, 09.09.2026, 14.00 bis 17.00 Uhr
- Grundschule Reichenberg (für Kinder aus dem OT Wahnsdorf): Montag, 31.08. und Mittwoch, 02.09.2026, 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Der „Elternbrief Grundschulanmeldung SJ 2027.28“ enthält alle wichtigen Informationen und Hinweise – u. a. auch zum neuen, digitalen Anmeldeformular.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind ausschließlich an einer Grundschule im richtigen Schulbezirk – je nach Hauptwohnsitz des Kindes – anmelden. Ihren Schulbezirk können Sie über die unten eingeblendete Karte anhand Ihrer Adresse ermitteln.
Elternbrief Grundschulanmeldung Schuljahr 2027/2028
Antrag auf Aufnahme an einer öffentlichen Grundschule
Einverständniserklärung zum Datenaustausch
Anzeige der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung ist für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Schulgesetz geregelt. Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Für Radebeuler Schulen ist somit der Landkreis Meißen zuständig. Der Landkreis regelt die Einzelheiten der Schülerbeförderung in einer Satzung und bearbeitet die Anträge auf Schülerbeförderung.