Untersagung Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Montag, den 06.07.2026
Seit Juli bis einschließlich Oktober 2026 ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Meißen untersagt. Der Landkreis Meißen hat als untere Wasserbehörde die Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung im kompletten Wortlaut finden Sie >> hier.
