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Auslegung der Haushaltssatzung der Stadt Radebeul für das Haushaltsjahr 2026

Montag, den 04.05.2026

Der Radebeuler Stadtrat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. 
Das Landratsamt Meißen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Haushaltssatzung einschließlich Anlagen für das Jahr 2026 sind in der Zeit vom 04.05.bis 12.05.2026