Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Radebeuler Anteil am Kommunalinvestitionsbudget - Prämissen und Festlegung der Maßnahmen des ersten Teilzeitraumes bis 31.12.2028


Der Bundestag hat am 20.10.2025 mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Finan-
zierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) beschlossen. Als Ziel des Gesetzes wird in § 1
ausdrücklich Folgendes benannt: „Mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der
öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum …“ In der Gesetzesbe-
gründung (BT-Drucksache 21/1085, S. 15) zu § 3 Abs. 5 wird dies wie folgt vertieft: „Ziel die-
ser Regelung ist, dass vornehmlich Maßnahmen mit erheblichem Mehrwert im Hinblick auf
das Generieren von Wirtschaftswachstum erfolgen.“
Dafür stellt der Bund den Ländern 100 Mrd. EUR über 12 Jahre zur Verfügung. Der sächsi-
sche Anteil beträgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel 4,83800 Prozent, sprich 4,838
Mrd. EUR (Schema - Anlage 4).
Sachsen hat dies für Sachsen verfahrensseitig im Sachsenfonds-Gesetz untersetzt. Zwi-
schen der Landesebene und den kommunalen Spitzenverbänden wurde sich dabei auf einen
10%igen Vorwegabzug (ideeller Anteil Land / Kommune je 5%) für herausgehobene Maß-
nahmen im gemeinsamen Interesse von Land und Kommunen verständigt. Die weiteren Mit-
tel gehen zu 36% (1.741,68 Mio. EUR) als kommunale Investitionsbudgets und zu weiteren
22,5% (1,0866 Mrd. EUR) als fachspezifische Förderung – 45% Straßenbau, 45% Schul-
hausbau und 10% Krankenhausbau – an die Kommunen. In Summe erhalten die Kommunen
somit ca. 63,5% der sächsischen Mittel (Schema – Anlage 5).
Zur weiteren Detailierung des Verfahrens hat das Sächsische Kabinett am 31.03.2026 die
Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO) verabschiedet.
Die Mittel des kommunalen Investitionsbudgets werden danach in 3 Vierjahresraten ausge-

Beschluss:


(A) Grundsatz der Mittelverwendung
Der Stadtrat beschließt, die Mittel aus den Zuweisungen des Kommunalinvestitionsbudgets
für zusätzliche Maßnahmen einzusetzen, die nachhaltig und langfristig den Wirtschafts-
standort Radebeul stärken.
(B) Maßnahmenbestätigung
Der Stadtrat bestätigt die nachfolgenden Maßnahmen zur Umsetzung im Rahmen des Rade-
beuler Anteils des Kommunalinvestitionsbudgets des ersten Teilzeitraumes bis 2028:
1. Verkehrliche und infrastrukturelle Erschließung des neuen Gewerbegebietes „Nach der
Schiffsmühle / Am Gleisdreieck“ (Projektbeschreibung Anlage 1)
2. Grundhafter Ausbau der Fabrikstraße im Abschnitt Cossebauder Straße bis Ziegeleiweg
zur Anbindung Gewerbegebiet Fabrikstraße (Projektbeschreibung Anlage 2)
3. Sanierung der Kindertagesstätte Gartenstraße in Trägerschaft der Volkssolidarität Elb-
talkreis-Meißen e.V. (Projektbeschreibung Anlage 3)
Die hauptamtliche Verwaltung wird ermächtigt, alles Erforderliche zur Vorbereitung / Umset-
zung der Maßnahmen in die Wege zu leiten. Dabei soll sie sich – bei Maßnahme 3 gemein-
sam mit dem Träger – um ergänzende Drittmittel bemühen.
Die Umsetzungsfreigabe bedarf bei den Maßnahmen 1 und 2 eines Baubeschlusses gemäß
Hauptsatzung und bei Maßnahme 3 eines Projektbestätigungsbeschlusses unter Beachtung
des Grundsatzbeschlusses SR 11/25-24/29.

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Beratungsfolge:

    SR 26/26-24/29
  • 20.05.2026 - SR - Entscheidung

Anlagen