Adoption of the 2023 annual financial statements and acknowledgement of the report of the local audit by the Audit Office
Gemäß § 88 SächsGemO i.V.m. den §§ 47 - 54 SächsKomHVO wurde der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt.
Nach § 88 SächsGemO besteht der Jahresabschluss aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Weiterhin ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechen-
Resolution:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul stellt gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO nach
erfolgter örtlicher Prüfung gemäß der §§ 103 bis 106 SächsGemO den zum 31. Dezember
2023 aufzustellenden Jahresabschluss mit folgendem Ergebnis fest:
a) Ergebnisrechnung mit:
einem ordentlichen Ergebnis von 9.270.615,35 €
einem Sonderergebnis von 3.262.648,06 €
einem Gesamtergebnis von 12.533.262,41 €
der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis
1.945.531,21 €
mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem
0,00 €
Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
einem verbleibenden Gesamtergebnis 14.478.793,62 €
Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren
wird der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im or-
dentlichen Ergebnis mit 1.945.531,21 EUR zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe mit
dem Basiskapital verrechnet. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von
9.270.615,35 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen im Ordentlichen Ergebnis zuge-
führt.
Der Überschuss im Sonderergebnis in Höhe von 3.262.648,06 EUR wird der Rücklage aus
Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Consultation sequence:
- 27.11.2024 - SR - Entscheidung
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