Gestaltungsrichtlinie
Seit 2008 (und neu gefasst ab 2016) galt im Sanierungsgebiet "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" eine Gestaltungsrichtlinie. Sie beinhaltete die gestalterischen Ziele im Gebiet und hatte Satzungscharakter. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung verlor sie ihre Gültigkeit.
Um nach der Aufhebung der Sanierungssatzung die erreichte städtebauliche Qualität zu erhalten, hat der Radebeuler Stadtrat beschlossen, dass die vorhandene Gestaltungsrichtlinie im Umgriff des ehemaligen Sanierungsgebietes weiter als nicht rechtsverbindliche Richtlinie gelten soll.
Ziel ist es, den bauwilligen Grundstückseigentümern eine qualifizierte Handlungsanleitung für Sanierungen, Umbauten und Ersatzbauten ohne rechtliche Restriktionen in die Hand zu geben. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, Fehler bei der Gestaltung von vornherein zu vermeiden. Das Ortsbild soll auf diese Weise langfristig erhalten werden.
Die Gestaltungsrichtlinie „Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost“ wurde gegenüber der vorhandenen marginal aktualisiert und entsprechend der neuen Corporate Identity (CI) der Stadt Radebeul layoutet. Sie ist als Broschüre erschienen und im Rathaus erhältlich.




