Fördermittel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Antragstellung für 2026
Donnerstag, den 26.02.2026
Der Landkreis Meißen fördert Mikroprojekte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und politischen Leben nach § 5 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Projekt.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kommunen und Religionsgemeinschaften
- gemeinnützige Vereine und Verbände
- Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und andere juristische Personen, die Aufgaben im Interesse des Landkreises Meißen erfüllen
Was kann gefördert werden?
- Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf kommunaler oder örtlicher Ebene
- Maßnahmen zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens
- kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Mobilität von Menschen mit Behinderung
Hierunter fallen beispielsweise Inklusionscafés, Selbstverteidigungskurse für Menschen mit Behinderung, Informationsveranstaltungen zu barrierefreien Wahlen oder Sensibilisierungsworkshops für Behinderungsarten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und von Fahrzeugen.
Wie kann man die Förderung erhalten?
Die Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Internetseite der Behindertenberatung unter: https://www.kreis-meissen.de/Behindertenberatung. Der Antrag mit den entsprechenden Dokumenten kann bis zum 30. April 2026 postalisch eingereicht werden:
Landratsamt Meißen
Kreissozialamt - Behindertenberatung
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Für Rückfragen können sich Interessierte gern an Frau Kühne unter 03521 725-3041 wenden.
