Haushalt und Controlling
Zuständigkeiten
- Erarbeitung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan wird öffentlich ausgelegt. Jede Radebeuler Bürgerin bzw. jeder Radebeuler Bürger, sowie alle in Radebeul abgabepflichtigen Bürger können den Plan einsehen. Die entsprechenden Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht. - Haushaltsführung und unterjährige Haushaltsüberwachung
- Beteiligungsmanagement/ -controlling
Zu dieser Aufgabe gehören neben der unterjährigen Überwachung der Finanzbeziehungen zwischen den kommunalen Unternehmen und der Stadt u.a. die jährliche Erstellung des Beteiligungsberichtes. Die Beteiligungsberichte werden im Internet veröffentlicht (siehe unten). - Finanzcontrolling
Umfasst schwerpunktmäßig die analytische Betrachtung des Haushaltes, wie z.B. den Plan-Ist-Vergleich, die Prognose der voraussichtlichen Rechnungsergebnisse zum Jahresende und den Halbjahresbericht als Informationsquelle für den Stadtrat gemäß §75 Abs.5 SächsGemO. - Finanz-, Verschuldungs- und sonstige Statistiken
Für sämtliche Beteiligungsberichte kann die Einsichtnahme während der Geschäftszeit im Rathaus, Pestalozzistraße 6, Zimmer 2.01 erfolgen.