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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der überarbeiteten Gehölzschutzsatzung der Großen Kreisstadt Radebeul

Mittwoch, den 01.09.2021

Mit Beschluss SR 34/21-19/24 des Stadtrates vom 21.07.2021 wurde der Entwurf der überarbeiteten Gehölzschutzsatzung zur Auslage beschlossen. Aufgrund der kürzlich inkraftgetretenen Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) wird die seit 2011 gültige Radebeuler  Baumschutzsatzung angepasst.
Zu den Kernpunkten zählen die Unterschutzstellung aller Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm (in einer Stammhöhe von 100 cm), keine Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten  Grundstücken, die Neuregelung zur Pflicht für Ausgleichspflanzungen, die Haftung für Rechtsnachfolger
sowie eine Paragraphenbereinigung der übergeordneten Rechtsgrundlagen.
Der überarbeitete Satzungsentwurf liegt in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 01.10.2021 in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Pestalozzistraße 8, 01445
Radebeul öffentlich aus. Es können während der Auslegefrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung möglichst per E-Mail unter eingereicht werden.
Für Fragen steht Ihnen in dieser Zeit nach Anmeldung Frau Osang vom Sachgebiet Stadtgrün (Tel. 0351 8311-912) zur Verfügung.

Gleichzeitig finden Sie den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Radebeul als PDF:

Vergleich Gehölzschutzsatzungen


Frau Osang,
Sachgebiet Stadtgrün, Stadtbauamt