Berufung einer Behindertenbeauftragten
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Zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
beruft laut §15 der Hauptsatzung der Stadtrat eine Behindertenbeauftragte / einen
Behindertenbeauftragten.
Seit 2015 wird diese Aufgabe ehrenamtlich wahrgenommen.
Im Amtsblatt Mai 2024 (Seite 15) wurde die Ausschreibung für die Wahlperiode September
2024 bis August 2029 veröffentlicht.
Beworben hat sich lediglich Frau Angela Seidel, die die Funktion seit 01.10.2016 (SR 58/16-
14/19 und SR 13/19-19/24) innehat.
Die Zusammenarbeit zwischen Frau Seidel und dem Amt für Bildung, Jugend und Soziales
verläuft außerordentlich gut.
Die Kontakte zu Radebeuler Bürgerinnen und Bürgern erfolgen sowohl über Sprechtage im
Amt und im Familienzentrum als auch über persönliche Ansprachen.
Beschluss:
Der Stadtrat vom 18.09.2024 beruft widerruflich
Frau Angela Seidel
für die Wahlperiode 2024 bis 2029 zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.
Beratungsfolge:
- 18.09.2024 - SR - Entscheidung
Anlagen


