Verkauf Villa Kolbe

© Stadtverwaltung Radebeul
(a) Zuständigkeit:
Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung ist grundsätzlich der Verwaltungs- und Finanz-
ausschuss für Grundstücksveräußerungen bis zu einem Höchstbetrag von 375.000 Euro zu-
ständig. Diese Wertgrenze wird vorliegend nicht erreicht. Es handelt sich jedoch um ein
Grundstück mit hoher denkmalpflegerischer und kommunalpolitischer Bedeutung, so dass
ausnahmsweise dennoch die Zustimmung des Stadtrates nach § 28 Abs. 1 SächsGemO ge-
boten scheint.
Im Übrigen erfolgte auch der Ankauf des Grundstücks mittels Stadtratsbeschluss SR 39/24-
19/24 vom 22.05.2024.
(b) Inhaltliche
Die Villa Kolbe, postalisch Zinzendorfstraße 16, wurde im Jahre 1890/1891 als Neorenais-
sance-Villa vom Berliner Architekten und Regierungsbaumeister Otto March entworfen und
unter anderem von den Baumeistern Gebrüder Ziller errichtet. Das herrschaftliche Anwesen
verfügte bereits damals über einen Aufzug, eine Warmwasserheizung und war vermutlich
das erste elektrifizierte Gebäude in Radebeul.
Das Grundstück mit seiner Villa, Nebengebäuden, Garten und Einfriedung ist aufgrund der
baugeschichtlichen, gartenhistorischen sowie künstlerischen Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Es ist eines der aufwendigsten und architektonisch qualitativsten Villenensembles im Stadt-
gebiet von Radebeul. Als Sachgesamtheit aus Gebäuden und Parkanlagen wurde es daher
in die Denkmalliste eingetragen.
Das Areal hat zugleich auch eine herausgehobene stadthistorische Bedeutung, wurde es
doch für den Chemiker Dr. Carl Kolbe, den Generaldirektor der Chemischen Fabrik von Hey-
den, errichtet. Die Fabrik betrieb weltweit erstmals Arzneimittelsynthese im industriellen
Maßstab (technische Synthese von Salicylsäure durch die Kolbe-Schmitt-Reaktion).
Die Große Kreisstadt Radebeul hat mittels des Stadtratsbeschlusses SR 39/24-19/24 vom
22.05.2024 (Anlage 3) das Gebäude für einen symbolischen Euro lastenfrei erworben. Sie
ist seit dem 01.10.2024 Besitzerin des Grundstückes. Ziel des Erwerbs war die vorüberge-
hende eigentumsrechtliche Sicherung sowie die Notsicherung des Grundstücks samt Gebäu-
de.
Die Stadt hatte von vornherein keine eigene Nutzungsabsicht für den Gebäudebestand und
beabsichtigte daher auch keine Komplettsanierung der Villa. Vielmehr beabsichtigt sie, dass
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, das Grundstück Zinzendorfstraße 16 in 01445 Radebeul, Flurstück
481 der Gemarkung Radebeul, mit seinen aufstehenden Gebäuden („Villa Kolbe“ mit Einfrie-
dung sowie Nebengebäude ehemals Kutscherhaus) und dem zugehörigen Villengarten (La-
geplan Anlage 1) zum Preis von 35.000 Euro zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, die der
Stadt Radebeul durch den getätigten Erwerb des Objektes in Höhe von ca. 5.000 Euro ent-
standenen sind, an Herrn René Kuhnt entsprechend seines Gebotes (Anlage 2) zu verkau-
fen. Die seit dem 01.10.2024 getätigten Aufwendungen für unverzüglich Sicherungs- und Sa-
nierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 250.000 Euro wurden von Herrn Kuhnt treuhänderisch
für die Stadt Radebeul verauslagt und sind somit nicht zu erstatten.
Der Kaufvertrag wird mit folgenden Maßgaben geschlossen:
o Der Käufer verpflichtet sich, eine rechtlich gesicherte Investitionsverpflichtung abzugeben
und den Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen gemäß den denkmal-
schutzrechtlichen Auflagen zu gewährleisten.
o Für den Fall des Verkaufes vor Erfüllung der Investitionsverpflichtung oder bei Nichterfül-
lung der Investitionsverpflichtung wird ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt Rade-
beul vereinbart. Die dingliche Sicherung erfolgt durch Eintragung einer Rückauflassungs-
vormerkung im Grundbuch.
o Ebenso wird zur Vermeidung von Spekulationsgeschäften eine dinglich gesicherte Mehr-
erlösklausel mit einer 10 jährigen Bindung vereinbart.
o Sämtliche Rückabwicklungen des Kaufvertrages gehen zu Lasten des Erwerbers.
Beratungsfolge:
- 16.04.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


