Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Radebeul

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Die umfangreichen Novellierungen im Jahr 2024 des Sächsischen Gesetzes über den
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der Sächsischen
Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) machen die Neufassung der Satzung zur Regelung des
Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Radebeul
(Feuerwehrkostensatzung) notwendig.
Insbesondere der § 69 SächsBRKG enthält aktualisierte Regelungen, die die Grundlage für
die Kalkulation der Personalkosten der Freiwilligen Feuerwehr in der neu zu fassenden
Feuerwehrkostensatzung bilden. Die Anlage 5 der SächsFwVO regelt die wesentlich
erhöhten Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge, auf die in § 3 der Neufassung der
Feuerwehrkostensatzung verwiesen wird.
In der als Anlage 2 beigefügten Neufassung wurden weiterhin insbesondere folgende
Sachverhalte angepasst:
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung
am 18.06.2025 über die Neufassung der Feuerwehrkostensatzung in der als Anlage 2
beigefügten Fassung.
Beratungsfolge:
- 18.06.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


