Erste Satzung zur Änderung der Abwassersatzung

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In § 1 der Abwassersatzung der Stadt Radebeul ist geregelt, dass die öffentliche Abwasser-
beseitigung im Stadtgebiet eine öffentliche Einrichtung zur Sammlung, Ableitung und Be-
handlung des Abwassers ist. Ebenso ist dort geregelt, dass die Stadt die Durchführung der
Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung auf die Wasserversorgung und Stadtentwäs-
serung Radebeul GmbH (kurz: WSR) übertragen hat.
Die WSR hat sich nunmehr dazu entschlossen, die historisch überkommenen Eigentums-
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Großen Kreisstadt
Radebeul über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) entsprechend Anla-
ge 1.
Beratungsfolge:
- 17.12.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


