Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 Gartenstraße/Wiesenstraße

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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 mit Beschluss SR
08/25-24/29 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 mit der Bezeichnung
„Gartenstraße/Wiesenstraße“ gefasst. Das Planungsziel besteht in der Erhaltung der
Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen mit einer höheren
Gewichtung des Gewerbeanteils.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens nach §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Demnach wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 sowie von der
Umweltprüfung nach §2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach §3
Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112
„Gartenstraße/Wiesenstraße“ in der Fassung vom 01.10.2025 bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil
C).
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung sowie die
Veröffentlichung im Internet des Planentwurfs mit Begründung gemäß §3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2
BauGB.
Beratungsfolge:
- 04.11.2025 - SEA - Entscheidung
Anlagen


