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Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 77 Krapenburg - Auslagebeschluss -



Mit Beschluss SR 10/25-19/24 wurde am 07.02.2024 der Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 „Krapenburg“ gefasst. Das Planvorhaben
umfasst die Flurstücke 341 und 341a der Gemarkung Zitzschewig. Vorhabenträger ist der
Grundstückseigentümer, die Metzner Vermögensverwaltung GmbH.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 04.06.2024 (Beschluss SEA 22/24-19/24)
die erste öffentliche Auslage des Planentwurfs in der damaligen Fassung vom 15.05.2024.
Im Rahmen der sich anschließenden Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden Hinweise und Anregungen vorgetragen, insbesondere zu
denkmalpflegerischen Belangen, die zu einer Überarbeitung der Planung geführt haben.
Diese Planüberarbeitung macht nunmehr die erneute öffentliche Auslage erforderlich.


Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 77 „Krapenburg“, in der überarbeiteten Fassung vom 10.09.2025,
bestehend aus den Planteilen:
Teil A – Rechtsplan,
Teil B – Vorhaben- und Erschließungsplan,
Teil C – Textliche Festsetzungen sowie dem
Teil D – Begründung
und beschließt die erneute (2.) öffentliche Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass parallel zur öffentlichen Auslage
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt wird.


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Beratungsfolge:

    SEA 19/25-24/29
  • 04.11.2025 - SEA - Entscheidung

Anlagen