Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 Nach der Schiffsmühle/Zum Gleisdreieck

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Das Plangebiet befindet sich im westlichen Gemeindegebiet, in unmittelbarer Nähe zum
Gleisdreieck. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Meißner Straße, im Osten durch
die Gleise sowie die Böschung und Bahnanlagen (Grundstücke der DB), im Süden ebenfalls
durch Gleise und im Westen durch die neu hergestellte Straße Nach der Schiffsmühle sowie
die dazugehörige Böschung begrenzt (siehe Anlage).
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 mit der Bezeichnung
„Nach der Schiffsmühle/Zum Gleisdreieck“ und beschließt die Grenzen des räumlichen
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 1.
Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Gewerbegebietes.
Beratungsfolge:
- 17.12.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen


