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Altkötzschenbroda

Komplexvorhaben Lößnitzbach Teilmaßnahme I und II - Durchführung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 Flurbereinigungsgesetz



Der Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Komplexvorhabens Lößnitzbach wurde am
20.12.2017 durch den Stadtrat gefasst (SR 57/17-17/19). Die hauptamtliche Verwaltung
wurde mit Beschlussfassung SR 10/20-19/24 vom 22.01.2020 beauftragt, die Maßnahme auf
Grundlage der erarbeiteten Vorzugsvariante für die Umverlegung des Lößnitzbachs weiter zu
planen. Die Trassenführung beider Teilmaßnahmen - TM I Umverlegung Lößnitzbach und
TM II Instandsetzung Auslaufgraben - ist in Anlage 1 grafisch dargestellt.

Die neue Trasse des Lößnitzbachs zerschneidet zahlreiche, landwirtschaftlich genutzte
Flurstücke vor allem in der Elbaue südlich der Kötzschenbrodaer Straße. Das
Flurbereinigungsverfahren ist ein wirksames Instrument der Bodenordnung. Es bietet die
Chance, großflächig Grundstücke gemeinsam mit den Eigentümern ohne Enteignung neu zu
ordnen, den ländlichen Raum nachhaltig zu entwickeln.

Die Durchführung des Verfahrens innerhalb des Flurbereinigungsgebietes erfolgt durch die
Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen zusammen mit der
Teilnehmergemeinschaft, bestehend aus den Grundstückseigentümern, und unter

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Beratungsfolge:

    InfoSR 02/21-19/24
  • 21.04.2021 - SR - Kenntnisnahme

Anlagen