Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für das Vorhaben: Wanderweg Friedensburg Garten- und Landschaftsbau



Das Bauvorhaben „Errichtung des Wanderweges Friedensburg, Garten- und Landschaftsbau“
wurde gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben und am 22.04.2021 auf den Ver-
gabeplattformen eVergabe.de und Vergabe24.de sowie im Sächsischen Ausschreibungsblatt
Nr. 16/2021 vom 23.04.2021 veröffentlicht.

Zum Leistungsumfang gehören u.a. diverse Abbrucharbeiten, Geländegestaltung, Herstellen
von Mauern und Einfassungen, Flächenbefestigungen, Verlegen von Entwässerungsanlagen
sowie diverse Pflanzarbeiten einschließlich einer entsprechenden Pflege für das erste Stand-
jahr.

Der Leistungszeitraum ist für Ende Juni bis Mitte September 2021 vorgesehen.

Fünf Firmen hatten die Vergabeunterlagen durch Download von den Vergabeplattformen ab-
gefordert. Alle Firmen haben sich durch Abgabe eines Angebotes an der Ausschreibung
beteiligt.

Mit dem Mindestbieter fand am 25.05.2021 ein Bietergespräch zur Aufklärung des Ange-
botsinhaltes am Ort der Leistungsausführung statt. Dabei wurden offene Fragen zur Bauaus-
führung geklärt und die Auskömmlichkeit der kalkulierten Preise bestätigt.

Die Firma Königsbrücker Ingenieur- und Straßenbau aus Königsbrück ist schon mehrfach für
die Stadtverwaltung Radebeul tätig gewesen, z.B. Sanierung von Weinbergmauern Eggers-
weg, Am Wasserturm und Am Bunker sowie Rohbauarbeiten Sanierung Historisches Rathaus.

Die Kostenschätzung des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros Dr. Eichstaedt-Lobers
aus Dresden vom 11.06.2020 ergab eine geschätzte Auftragssumme in Höhe von 97.000.- €
brutto.




Beschluss:



Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner
Sitzung am 01.06.2021, den Auftrag für die Herstellung des Wanderweges Friedensburg an
die Firma:

Königsbrücker Ingenieur- und Straßenbau
Dorfstr. 4
01936 Königsbrück


zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 99.878,25 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nach-
prüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.



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Beratungsfolge:

    SEA 18/21-19/24
  • 01.06.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen