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Beschluss zur rechtsangepassten Gehölzschutzsatzung und zur neuen Baumfördersatzung nach Auswertung der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung


Aufgrund der inkraftgetretenen Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes
(SächsNatSchG) wird die bisherige Radebeuler Gehölzschutzsatzung aus dem Jahr 2011
angepasst. Parallel wird neben der Neufassung der Gehölzschutzsatzung eine
Baumfördersatzung (Satzung zur Verbesserung von Stadtklima und –ökologie durch Bäume)
eingeführt. Die Einführung dieser Baumfördersatzung erfolgt entsprechend des „Gießener
Modells“.

Die Kernpunkte sind:
- Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt
Radebeul (GSchS) aus dem Jahr 2011: Anpassung an die neuen übergeordneten
Rechtsgrundlagen, u.a. Erhöhung der Bearbeitungsfrist auf 6 Wochen.
- Satzung zur Verbesserung von Stadtklima und -ökologie durch Bäume der Großen
Kreisstadt Radebeul: Aufnahme von Privatbäumen in ein städtisches Baumschutzkataster,
u.a. Überprüfung der Verkehrssicherheit
Basis ist der Beschluss SR25/22-19/24 vom 18.5.2022, wo sich der Stadtrat für das Modell
D.1 ausgesprochen hat.

Über eine öffentliche Auslegung vom 11.07.2022 bis zum 31.08.2022 sowie einer freiwilligen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Hinweise und Anregungen
zusammengetragen. Im Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gingen im Sachgebiet
Stadtgrün sieben Stellungnahmen ein, welche keine eindeutige Aussage dafür oder dagegen
ableiten ließen. Diese Anregungen sowie deren fachlichen Bewertung sind gemäß Anlage 1
dokumentiert.

Aufgrund der geringen Beteiligung unterstützt das Fachamt die erarbeiteten Entwürfe in der
zur Auslegung gebrachten Form. Von den in der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen
Stellungnahmen werden zwei Anregungen übernommen:

1. Bezüglich der Gehölzschutzsatzung wird zukünftig auch die Eibe als ein schutzbedürftiges
Gehölz betrachtet, da sie einen hohen Schmuckwert als Solitärgehölz besitzt und eine lange
Präsenz in dieser Region hat. Gleichzeitig besitzt dieses Nadelgehölz als Tiefwurzler
bessere Chancen während der trockenen Sommermonate.
-> Aufnahme als schutzbedürftig unter § 2 Abs. 4 Nr. 3 Gehölzschutzsatzung

2. private Pappeln, Birken und Weiden können, ebenso wie die Nadelgehölze, in das
städtische Baumkataster aufgenommen und kontrolliert werden.
-> Löschen des ausschließenden Eintrags unter § 2 Abs. 2 Nr. 1 Baumfördersatzung:
1. Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.) sowie Baumweiden (Salix spec.),


Anlagen:
1 - Anregungen aus der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung
2 - Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt
Radebeul (GSchS) 2022
3 - Satzung zur Verbesserung von Stadtklima und -ökologie durch Bäume 2022
(Baumfördersatzung)
3.1 - Datenschutzhinweise
3.2 - Aufnahmeantrag ins Baumschutzkataster




Inhalt

Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt nach Auswertung der
freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung des Modells D.1 gemäß Beschluss SR 25/22-19/24 vom
18.05.2022 die Neufassung der „Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet
der Großen Kreisstadt Radebeul (GSchS)“ sowie die Einführung der „Satzung zur
Verbesserung von Stadtklima und -ökologie durch Bäume (Baumfördersatzung)“ gemäß
Anlagen 2 und 3.




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Beratungsfolge:

    SR 56/22-19/24
  • 12.10.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen

Inhalt