Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Antrag der Fraktion Bürgerforum/Grüne/SPD: Änderung der Satzung zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes der Stadt Radebeul


Der Landtag des Freistaates Sachsen beschloss eine Änderung des Sächsischen
Naturschutzgesetzes, welches seit l.März 2021 gültig ist. Damit haben Kommunen die
Möglichkeit Bäume und Sträucher besser zu schützen.
Der Bestand an Bäumen und anderen wertvollen Großgehölzen im Territorium der Stadt
Radebeul dient der Lebensqualität seiner Einwohner, dem Natur- und Umweltschutz sowie
der Verbesserung des Stadtklimas. Es gilt, diesen Bestand zu erhalten, zu pflegen und vor
Gefährdung zu bewahren.
Die Liberalisierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2010 hat auch in Radebeul
übermäßigen Verlust an Bäumen und Sträuchem besonders in privaten Grundstücken mit sich
gebracht. Die Bürger haben ihren verständlichen Ärger über die übermäßige Abholzung von
Bäumen dem Stadtrat, den Medien und der Verwaltung gegenüber Luft gemacht. Zukünftig
soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Erhalt von Bäumen und Hecken
zumindest erhalten werden.


Eva Oehmichen
(F raktionsvorsitzende)
2 zur SR S'f IZ1 ~A3l2y
Gehölzschutzsatzung der Großen Kreisstadt Radebeul Gehölzschutzsatzung der Großen Kreisstadt Radebeul____________

Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt nach einer
Öffentlichkeitsbeteiligung Änderungen in der seit 2011 gültigen Baumschutzsatzung mit dem
Ziel, die Orts- und Landschaftsbild prägende Durchgrünung der Stadt zu fördern und zu
erhalten und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.




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Beratungsfolge:

    SR 34/21-19/24
  • 21.07.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen