Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Grundsatzbeschluss zum zukünftigen Standort des Stadtarchivs



zu 1.:

In einer Sondersitzung am 01.03.2023 informierte die hauptamtliche Verwaltung den Stadtrat
der Großen Kreisstadt Radebeul über die Notwendigkeit, für das Stadtarchiv einen neuen,
dauerhaften und zukunftsfähigen Standort im Stadtgebiet zu finden.
Die STESAD GmbH aus Dresden hatte im Auftrag der Stadtverwaltung eine Variantenunter-
suchung durchgeführt, deren Ergebnisse in der Sondersitzung vorgestellt wurden.
(Ergebnisse der Variantenuntersuchung durch STESAD GmbH inklusive zusätzlicher An-
gaben seitens der Stadtverwaltung, s. Anlage 1).

Aus Sicht der hauptamtlichen Verwaltung stellt sich Variante 2 (Ankauf des Objektes Meißner
Straße 189, ehem. MEDA Pharma und dessen Umbau) als Vorzugslösung dar.
Die untersuchten Parameter zeigen im Ergebnis, dass die Sanierung dieses Bestands-
gebäudes nachhaltig und wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Mit Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 in der Stadtratssitzung am 21.04.2023
wurde die Mittelbereitstellung in Höhe von 4.200.000,00 Euro für den Erwerb des Areals
bewilligt.


zu 2.:

Mit dem Umbau des vormaligen MEDA-Pharma-Gebäudes zum neuen Stadtarchiv entstünde
mehr als ein neuer Standort der Stadtverwaltung. Der Einzug einer städtischen Nutzung lädt
dazu ein, über die Grundstücksgrenzen hinaus zu schauen, wo sich neue Bezüge zum Umfeld
aufzeigen.
Die Sportstätten „KrokoFit“, die Landesbühnen Sachsen, das Lößnitzgymnasium mit Stadion
und Sporthalle, die DJH Jugendherberge, das Berufsschulzentrum und die Kita Thomas
Müntzer befinden sich in unmittelbarer Nähe. Zwischen ihnen lassen sich inhaltliche und prak-


Beschluss:


1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2023
den Ankauf des Grundstücks Meißner Straße 189 (ehem. MEDA Pharma), bestehend aus den
Flurstücken 1073/15, 1073/16, 1035/3, 1029/3 und 1016/5 der Gemarkung Kötzschenbroda,
zur Entwicklung als zukünftigen Standort des Stadtarchivs.

2. Die hauptamtliche Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang einen städte-
baulichen Rahmenplan für die „sportliche und kulturelle Mitte von Radebeul“ zu erstellen.

3. Die hauptamtliche Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Aufgabenstellung für eine
europaweite Ausschreibung zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen, insbe-
sondere die Präzisierung des Raumprogramms, vorzubereiten und dem Stadtrat zur Ent-
scheidung vorzulegen.




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Beratungsfolge:

    SR 37/23-19/24
  • 21.06.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen