Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Fünfte Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Großen Kreisstadt Radebeul


Mit dem neu in Kraft getretenen Sächsischen Verwaltungskostenrechtsneuordnungsgesetz
wurde das Verwaltungskostenrecht umgestaltet. Die Große Kreisstadt Radebeul betrifft dies
hinsichtlich ihrer Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten insoweit, als der § 25
SächsVwKG alte Fassung, der (als Ermächtigungsgrundlage der bisherigen Kostensatzung)
die Erhebung von Kosten durch kommunale Körperschaften regelte, mit seinem Regelungs-

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fünfte
Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Großen Kreisstadt Radebeul.




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Beratungsfolge:

    SR 10/21-19/24
  • 17.03.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen