Kapazitätsanpassung für Kinder im Vorschulalter
Aufgrund des Geburtenrückgangs von über 40% innerhalb von wenigen Jahren ist eine
Kapazitätsanpassung für Kinder im Vorschulalter erforderlich. Die Anpassungen erfolgen
unter Berücksichtigung des prozentualen Anteils der Belegung in 2021 zwischen
Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, sowie in der Kindertagespflege.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die Tabelle zur Kapazitätsanpassung (Anlage 1 Stand bis
Sommer 2026) zur Kenntnis.
2. Eine Bestätigung durch den Stadtrat wie im SR 13/21-19/24 beschlossen ist
nicht erforderlich.
3. Für etwaige Kita Schließungen einer städtischen Einrichtung ist der Stadtrat
das Beschlussgremium.
4. Für Schließungen von Kitas in freier Trägerschaft entscheidet in Abstimmung
mit der Stadtverwaltung der jeweilige Träger.
Beratungsfolge:
- 18.06.2025 - SR - Entscheidung
Anlagen