Prüfung der Stadtkasse der Stadt Radeburg durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Radebeul

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Das Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Radebeul wurde von der Bürgermeisterin
Frau Michaela Ritter angefragt, die Kassenprüfung für die Stadtkasse Radeburg ab 2025 zu
übernehmen. Gemäß § 15 der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung
(SächsKomPrüfVO) i.V.m. § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern über die Kassen- und Buchführung der Kommunen (SächsKomKBVO) besteht die
Pflicht, die Stadtkasse einmal jährlich zu prüfen. Die Stadt Radeburg verfügt über kein eigenes
Rechnungsprüfungsamt.
Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt das RPA der Großen Kreisstadt
Radebeul, auf Anfrage die örtliche Prüfung der Stadtkasse der Stadt Radeburg.
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt, dass das Radebeuler
Rechnungsprüfungsamt für die Stadt Radeburg ab dem Jahr 2025 die Durchführung der Prüfung der
Stadtkasse übernimmt.
Beratungsfolge:
- 27.11.2024 - SR - Entscheidung
Anlagen