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Altkötzschenbroda

Nutzungsentgelte für die Vermietung von städtischen Schulsporthallen und Schulräumen


Seit Sommer 2006 wurden Nutzungsentgelte für die Vermietung von städtischen
Schulsporthallen und Schulräumen auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses SR 25/06-04/09
vom 17.05.2006 erhoben. Mit Stadtratsbeschluss SR 47/23 vom 23.08.2023 wurde - neben
der Modifizierung der Regelungen - die Stadtverwaltung erneut ermächtigt, die Entgelthöhe
für Schulsporthallen und Schulräume entsprechend der beschlossenen Regelungen sowie
des Grundsatzbeschlusses zur Festlegung städtischer Entgelte (SR 53/22-19/24) regelmäßig
fortzuschreiben; der VFA ist darüber jeweils zu informieren. Dies geschieht mit der Übersicht
gemäß Anlage 1.1. und 1.2.
Bereits mit der InfoVFA 07/20-19/24 vom 30.09.2020 wurde darüber informiert, dass seitens
des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016
gefordert wurde, im Sinne einer wirtschaftlichen und transparenten Betrachtung die
betriebswirtschaftlichen Vollkosten zu ermitteln und den Nutzungsentgelten zu Grunde zu
legen (vgl. SR 34/18-14/19 vom 16.05.2018, Endbericht RPA, Seite 22). Dies wurde in
Zusammenarbeit mit der Kämmerei umgesetzt.
Die aktuell vorgelegte Kalkulation erfolgte zudem zum wiederholten Male entsprechend des
Grundsatzbeschlusses zur Festlegung städtischer Entgelte (SR 53/22-19/24) vom
12.10.2022.

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Beratungsfolge:

    InfoVFA 06/25-24/29
  • 07.05.2025 - VFA - Kenntnisnahme

Anlagen