Blick auf Radebeul
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Altkötzschenbroda

Etablierung von je einer Arbeitsgruppe Digitale Schulinfrastruktur an den Grundschulen bzw. an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Radebeul

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Information:

(A) Ausgangspunkt
Der Stadtrat hat am 25.11.2020 auf Antrag der CDU-Fraktion den Beschluss SR 77/20-19/24
„Digitalisierung an Radebeuler Schulen effizient voranbringen“ gefasst.
In Ziffer 5 wurde dabei Folgendes beschlossen:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Beirat „Digitale Schulen Radebeul“ einzurichten,
der die weitere Digitalisierung unserer Schulen und deren Einsatz im Unterricht in den
nächsten Jahren begleiten soll. Er soll aus Vertretern der Schulleitung, Lehrer, Eltern, Schü-
ler, Schulträger und weiteren mit der Materie vertrauten Personen bestehen.“
Dem lag dabei u.a.a. folgende Stellungnahme der hauptamtlichen Verwaltung zu Grunde:
„In Abstimmung mit der Dienststellenleitung laufen derzeit die Planungen für die Bildung je-
weils einen solchen Beirats für die Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen. Die
hauptamtliche Verwaltung beabsichtigt eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der Vertreter der
Schulleitungen bzw. der Lehrerschaft, Schülervertreter (nur bei weiterführenden Schulen)
und Vertreter des Schulträgers regelmäßig zu der weiteren IT -Entwicklung an den Schulen
beraten sollen.“
(B) Rechtlicher Rahmen
Nach § 2 Abs. 1 erfüllen die Gemeinden „in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit
alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kultu-
relle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrich-
tungen, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.“ Im Ergebnis können die Gemeinden
in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben wahrnehmen, solange dies nicht durch Gesetz
eingeschränkt oder die Aufgabe Dritten bereits zugewiesen wurde.

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Beratungsfolge:

    InfoBKSA 01/21-19/24
  • 23.02.2021 - BKSA - Kenntnisnahme

Anlagen

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