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Beteiligung an der Karl-May-Museum gGmbH durch Übernahme neuer Geschäftsanteile


1. Anlass und Hintergrund der Überlegungen

Durch den Stadtratsbeschluss SR 50/23-19/24 vom 20.09.2023 in Umsetzung des Beschlus-
ses SR 22/23-19/24 vom 19.04.2023 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul das
Bestreben der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Karl-May-Museum gGmbH be-
schlossen. Hintergrund der Beteiligungsbestrebung ist die durch den Freistaat Sachsen so-
wie durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (nachfolgend „BKM“) in
Aussicht gestellte Förderung des Bauvorhabens sowie die Übernahme der Bauherrenschaft
durch die Stadt Radebeul für die Errichtung eines neuen Empfangsgebäudes des Karl-May-
Museums.

Im Zuge der vorgenannten Beschlussfassungen wurde die herausragende Bedeutung Karl
Mays für die Stadt Radebeul verdeutlicht. Neben der untrennbaren Verknüpfung Karl Mays
mit der Stadt Radebeul ist auch die wissenschaftliche Arbeit des Karl-May-Museums für die
Stadt von besonderer Wichtigkeit. Alleingesellschafterin der Karl-May-Museum gGmbH ist
derzeit die Karl-May-Stiftung, die den ausschließlichen und gemeinnützigen Zweck verfolgt,
das Andenken an den Schriftsteller Karl May und seine Werke, deren erzieherische Absicht
der Ausbreitung von Toleranz, Völkerverständigung und Friedensliebe galt, zu erhalten und
zu pflegen.

Die Karl-May-Stiftung plant bereits seit 2002 den Neubau eines Empfangsgebäudes für das
Karl-May-Museum. Das Museum, welches durch die Karl-May-Museum gGmbH betrieben
wird, zeigt unter anderem Ausstellungen über die Kultur indigener Völker (mit dem Schwer-
punkt Nordamerika) und betreibt hierzu wissenschaftliche Dokumentation. Unternehmensge-
genstand der Karl-May-Museum gGmbH ist darüber hinaus auch die ethnologische For-
schung zu Völkern und Stämmen, die in den Werken Karl Mays eine Rolle spielen. Um die-
sen Anspruch zu genügen, ist neben der Forschung auch die Ausstellung indigener Expona-
te Teil der Museumskultur. Die derzeitigen Museumsräumlichkeiten bieten nur Platz für rund
600 Exponate der im Besitz der Karl-May-Stiftung stehenden ethnografischen Sammlung.
Der Museums- und Stiftungsbestand umfasst aber rund 4.000 Exponate, die in dem neuen
Empfangsgebäude Einzug finden sollen. Im Obergeschoss des Empfangsgebäudes soll ein
großer Raum für Sonderausstellungen und Veranstaltungen entstehen.

Um das Bauprojekt weiter voranzutreiben, wurde bereits am 30.10.2023 von der Karl-May-
Stiftung ein Erbbaurecht zu Gunsten der Stadt Radebeul bestellt. Der Erbbaurechtvertrag
(Anlage 2) sieht die Übertragung des Nutzungsrechts an den Flurstücken Nr. 562a sowie
teilweise Nr. 570, welche im Eigentum der Karl-May-Stiftung stehen und auf welchen das
Empfangsgebäude errichtet werden soll, auf die Stadt Radebeul vor. Es ist gemäß diesem
Vertrag beabsichtigt, dass die Karl-May-Museum gGmbH das von der Stadt Radebeul errich-
tete Empfangsgebäude für die Dauer des Erbbaurechtvertrages als Teil des Museums pach-
tet.

Die BKM hat eine Finanzierungsbeteiligung an dem Bauprojekt in Höhe von TEUR 2.744 in
Aussicht gestellt. Der Freistaat Sachsen hat mit Bescheid vom 21.12.2023 seinerseits eine
Zuwendung in Höhe von TEUR 2.700 für das Bauprojekt bewilligt. Die Stadt Radebeul hat
durch Ziffer 2 des Stadtratsbeschlusses SR 50/23-19/24 vom 20.09.2023 die Bereitstellung
von TEUR 1.000 beschlossen und die Karl-May-Stiftung selbst wird sich an dem Bauprojekt
mit TEUR 56 beteiligen. Zudem trägt sie sämtliche in der Vergangenheit angefallenen Pro-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt in Umsetzung von Ziffer 5 des Beschlusses SR 50/23-19/24 vom
22.09.2023 (Anlage 1):
1. Der Stadtrat nimmt die Unterrichtung über die Chancen und Risiken des beabsichtigten
Gesellschaftsbeitritts, insbesondere für den Haushalt, im Sinne von § 95 Abs. 2 Satz 1
SächsGemO sowie § 96 SächsGemO zur Kenntnis.
2. Die Stadt Radebeul tritt als Gesellschafterin der Karl-May-Museum gGmbH bei. Hierzu
werden auf Ebene der Gesellschaft neue Geschäftsanteile im Wege der Kapitalerhö-
hung geschaffen, die die Stadt gegen eine Einlage von EUR 8.400,00 übernimmt (resul-
tierendes Stammkapital insgesamt EUR 33.400,00). Die Stadt Radebeul hält damit rund
25 % der Geschäftsanteile der Karl-May-Museum gGmbH.
3. Der Stadtrat weist den Oberbürgermeister an, alle für die Umsetzung des Beschlusses
notwendigen Schritte zu unternehmen. Er ermächtigt den Oberbürgermeister, alle sach-
dienlichen Änderungen an den diesem Beschluss beigefügten Unterlagen vorzunehmen,
soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist und hiermit keine wesentliche Erhö-
hung des Risikos der Stadt verbunden ist.



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Beratungsfolge:

    SR 18/24-19/24
  • 20.03.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen