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Altkötzschenbroda

Kalkulation zur Festsetzung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege ab 01.01.2017


Mit dem Beschluss SR 63/16-14/19 (Anlage 1) wurde durch den Stadtrat die laufende Geld-
leistung in der Kindertagespflege je Monat und Kind, welches 9h täglich betreut wird, zum
01.01.2017 auf 510,00 EUR festgesetzt. Zudem wurde die weitere Zuständigkeit auf den
BKSA übertragen.

Beschluss:


Der BKSA beschließt die Kalkulation für die laufende Geldleistung ab 01.01.2017 laut
Anlage 3 und rundet den Zahlbetrag auf 510,00 EUR je Monat und Kind bei einer 9
stündigen Betreuung auf.




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Beratungsfolge:

    BKSA 06/21-19/24
  • 23.11.2021 - BKSA - Entscheidung

Anlagen