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Beschluss über die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach §214 Abs. 4 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 Fabrikstraße/Uferstraße


1.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 wurde am 26.04.2017 mit Beschluss
SR 34/17-14/19 durch den Stadtrat gefasst. Als Planungsziel wurde bestimmt, eine urbane
Wohnbebauung in Ableitung des Flächennutzungsplanes unter besonderer Berücksichtigung

Inhalt

Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens
nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“. Das Ziel
besteht in der Behebung der im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Bautzen vom 28. Oktober 2024 Az. 1 C 24/22 zum Normenkontrollverfahren über die Satzung
zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ vom 16. März 2022 beanstandeten
Fehler.

Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 92
„Fabrikstraße/Uferstraße“ in der 2. Fassung vom 08.01.2025 bestehend aus dem Rechtsplan
(Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil
C-1 und C-2) und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß §3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§4 Abs. 2 BauGB.




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Beratungsfolge:

    SEA 02/25-24/29
  • 21.01.2025 - SEA - Entscheidung

Anlagen

Inhalt