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Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 Wasapark


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 20.03.2019 mit Beschluss SR 25/19-
14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
71 mit der Bezeichnung „Wasapark“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte vom 09.05.2019 bis zum 12.06.2019.
Dem vorausgegangen war die Erarbeitung und Abstimmung über einen städtebaulichen
Rahmenplan zum Wasapark Areal (SR 68/18-14/19), welcher die planerische Grundlage für

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt folgenden Abwägungs- und
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 71 vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft sowie die von den
Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise und Anregungen
wurden geprüft. Der Stadtrat beschließt über die Anregungen wie in Anlage 2 der
Vorlage ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 mit der
Bezeichnung „Wasapark“, in der redaktionell geänderten Fassung vom 30.08.2024
(gemäß Anlage 1), mit seinen aufgeführten Planbestandteilen als Satzung und billigt
die Begründung.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt
ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag abgeschlossen und notariell
beurkundet wurde (Anlage 3).




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Beratungsfolge:

    SR 31/24-24/29
  • 18.12.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen