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Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für das Bauvorhaben: Neubau Feuerwehrgerätehaus FFW Radebeul Ost - Los 04.2 Fassadenarbeiten - Glasfassade


Das Bauvorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW Radebeul Ost – Los 04.2
Fassadenarbeiten – Glasfassade“ wurde gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich
ausgeschrieben und am 22. Januar 2024 auf den Vergabeplattformen von Bund.de und
eVergabe.de, sowie am 23. Januar 2024 auf der Homepage der Großen Kreisstadt
Radebeul veröffentlicht.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Fassadenarbeiten – Glasfassade.

Sechs Firmen hatten die Vergabeunterlagen abgefordert. Von diesen haben sich drei Firmen
konkret an der Ausschreibung durch Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Die Firma Metz GmbH Glas- und Metallbau ist bisher noch nicht für die Stadtverwaltung
Radebeul tätig geworden, konnte aber anhand von vergleichbaren Referenzen die
erforderliche Leistungsfähigkeit nachweisen.

Die Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros aT2 architektur Tragwerk vom
18. Januar 2024 ergab eine geschätzte Bausumme in Höhe von 434.000,00 Euro (brutto).

Die geprüfte Angebotssumme entspricht fast der Kostenschätzung. Die Einheitspreise sind
seriös und marktüblich kalkuliert. Fehlendes Verständnis zu den ausgeschriebenen
Positionen ist nicht erkennbar. Auch liegen keine Rechenfehler vor.

Eine termin- und qualitätsgerechte Leistung kann von der Firma erwartet werden.

Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am
24. April 2024, den Auftrag für das Vorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW
Radebeul Ost – Los 04.2 Fassadenarbeiten – Glasfassade“ an die Firma

Metz GmbH Glas- und Metallbau
Untere Dorfstraße 135
57074 Siegen

zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 424.982,20 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.



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Beratungsfolge:

    SR 26/24-19/24
  • 24.04.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen