Lärmaktionsplan

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Lärmaktionsplan (2018)

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltproblemen unserer Zeit. Dabei resultieren sie zu einem hohen Anteil aus dem mobilitätsbegründeten und wirtschaftlichen Verkehren.
Zum Schutz des Menschen vor diesen schädlichen Umwelteinflüssen wurde mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein europaweit einheitliches Konzept aufgestellt, um den Umgebungslärm und seine Folge zu verringern oder ganz zu vermeiden.
In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Radebeul zur Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet. Die Lärmaktionsplan schließt an die im Jahr 2017 durchgeführte Lärmkartierung an.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 20.06.2018 einstimmig den Lärmaktionsplan 2018 für die Stadt Radebeul beschlossen.
Dem voraus ging eine umfassende Arbeit in den Fachgremien und eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

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0351 8311-949