Lärmaktionsplan (2024)
Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme unserer Zeit. Dabei resultieren sie zu einem hohen Anteil aus dem mobilitätsbegründeten und wirtschaftlichen Verkehren.
Zum Schutz des Menschen vor diesen schädlichen Umwelteinflüssen wurde mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein europaweit einheitliches Konzept aufgestellt, um den Umgebungslärm und seine Folgen zu verringern oder ganz zu vermeiden.
In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Radebeul zur Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet.
Bereits 2018 hat die Stadt Radebeul einen Lärmaktionsplan verabschiedet. Im Jahr 2022 erfolgte eine erneute Kartierung der maßgebenden Verkehrswege der Stadt.
Der nun vorliegende Lärmaktionsplan schließt an die im Jahr 2022 durchgeführte Lärmkartierung an. Dabei wurden die Zielstellungen aus dem Lärmaktionsplan 2018 evaluiert, fortgeschrieben bzw. die kommunalen Handlungsspielräume neu bewertet.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Zeit vom 02.04.2024 bis zum 03.05.2024, gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Radebeul vom 01.04.2024, öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden, wie im Anhang zum Lärmaktionsplan dargestellt, bewertet.
Der Stadtrat hat am 22.05.2024 mit Beschluss SR 38/24-19/24 den Lärmaktionsplan 2024 in der Fassung vom 08.05.2024 einstimmig beschlossen.