Neuerrichtung eines Schuppens oder Nebengebäudes

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Die Neuerrichtung eines Schuppens oder Nebengebäudes

Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten zur Unterscheidung von verfahrensfreien und baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben zur Errichtung eines Schuppen oder eines Nebengebäudes.

Art der Errichtung Eckdaten geltende Vorschriften
verfahrensfrei eingeschossig, mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 qm, im Innenbereich § 61 Absatz 1 Ziffer 1a SächsBO*
baugenehmigungspflichtig Bruttogrundfläche > als 10 qm oder Grundstück im Außenbereich

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung, ** ff. = fortfolgend, das heißt, auch die nachfolgenden Paragraphen sind noch zu beachten

Vorsicht: In Gebieten, für die ein Bebauungsplan existiert, kann es abweichende Festsetzungen geben. Bitte erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bereits vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Verfahrensfreiheit.

 

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