aktuelle Bauleitplanverfahren mit Veränderungssperre

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Aktuelle Bauleitplanverfahren mit Veränderungssperre

Nr. 55 "Fabrikstraße /Kötitzer Straße"

Die Bebauung südlich der Közitzer Straße ist im Geltungsbereich durch Wohnbebauung geprägt. Hingegen ist der südliche Teil des Geltungsbereiches nur gering bebaut und deutlich untergenutzt. Im Westen befindet sich ein ehemaliges Molkereigebäude und im Osten vereinzelte Gewerbe- und Wohnnutzungen. Die restlichen Flächen sind durch Frei- und Grünflächen mit einzelnen Gehölzen geprägt. Insgesamt ist der südliche Bereich jedoch wahrnehmbar gewerblich geprägt.

 

Der Bebauungsplan hat das Ziel der Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe durch ein „eigeschränktes Gewerbegebiet“ entlang der Fabrikstraße und die Erhaltung der straßenbegleitenden Wohnbebauung an der Kötitzer Straße.

Die Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung mittels eines Bebauungsplanes ist erforderlich, da durch Genehmigungen gemäß §34 BauGB die Ansiedlung sich gegenseitig beeinträchtigender Nutzungen nicht vermeidbar ist.

 

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 16.06.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit seiner Bekanntmachung im Juli-Amtsblatt seit 01.07.2021 in Kraft. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 mit Beschluss SR 36/23-19/24 die 1. Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im Juli-Amtsblatt seit dem 01.07.2023 in Kraft

 

Lageplan zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 55
Satzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 55
Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre

Nr. 85 "Zinzendorfstraße 16"

Die Villa Kolbe ist ein aufwändig gestalteter Villenbau aus dem Jahre 1891 im Stile eines deutschen Renaissanceschlosses. Sie ist eingebettet in einen englischen Landschaftspark und  prägend sowie unverzichtbar für das von der Meißner Straße aus erlebbare Stadtbild. Das Planungsziel besteht in der Sicherung des Erhalts des Ensembles, bestehend aus der stadtbildprägenden denkmalgeschützten Villa und dem umgebenden Park in seiner jetzigen Struktur.

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 09.02.2022 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit seiner Bekanntmachung im März-Amtsblatt seit 01.03.2022 in Kraft. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 mit Beschluss SR 06/24-19/24 die 1. Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im März-Amtsblatt seit dem 01.03.2024 in Kraft.

Lageplan zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 85
Satzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 85
Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre

Nr. 105 "Verkehrsknoten Lindenau"

Das Plangebiet liegt südlich des historischen Dorfkerns Lindenau und erstreckt sich über den Verkehrsknoten Moritzburger Straße/ Kreyernweg/ Neuländer Straße sowie ein angrenzendes, unbebautes Grundstück. Entlang des Kreyernweges, der Moritzburger Straße und der Neuländer Straße befinden sich straßenbegleitend Wohngebäude und einzelne Geschäfte.

Die abknickende Vorfahrtsstraße verläuft aus Süden kommend von der Moritzburger Straße in die Neuländer Straße. Der von Norden kommende Verkehr aus dem Kreyernweg und der Moritzburger Straße muss die Vorfahrt beachten. Im Kreuzungsbereich Kreyernweg/ Moritzburger Straße herrschen dabei erschwerte Sichtbeziehungen.

Im Rahmen der Planung soll daher die Verkehrssituation untersucht und mögliche Lösungen gefunden werden. Des Weiteren soll der Bebauungsplan die Grundstückszufahrten der angrenzenden Grundstücke festsetzen, damit diese vom Kreuzungsbereich abrücken und durch geeignete Festsetzungen die Sichtbeziehung im Bereich Kreyernweg/ Moritzburger Straße verbessern.

Für das noch unbebaute Grundstück soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um den vorhandenen Gebietscharakter mit überwiegender Wohnnutzung und einzelnen Geschäften bzw. nicht störenden Gewerben zu erhalten.

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 15.12.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit seiner Bekanntmachung im Februar-Amtsblatt seit 01.02.2022 in Kraft. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 mit Beschluss SR 05/24-19/24 die 1. Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im Februar-Amtsblatt seit dem 01.02.2024 in Kraft.

Lageplan zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 105
Satzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 105
Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre

Nr. 109 "Eduard-Bilz-Straße/Emil-Högg-Straße"

Das Plangebiet liegt im Villengebiet Oberlößnitz und wird im Osten durch die Emil-Högg-Straße und im Westen durch die Eduard-Bilz-Straße begrenzt. Im Norden schließt sich der Bebauungsplan Nr. 79 und im Süden der Bebauungsplan Nr. 28 an.

Das Plangebiet ist straßenbegleitend bereits vollständig bebaut. Die Architektur der Baugebiete der Nieder- und Oberlößnitz ist bis heute durch das freistehende Einzelhaus und die starke Durchgrünung der privaten Grundstücke geprägt. Das Zusammenspiel aus dieser lockeren Bebauung mit für das Gebiet charakteristischen Wohnnutzung und die großzügigen Grünbereiche prägen das Stadtbild und sollen erhalten bleiben. 

 

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 13.12.2023 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit seiner Bekanntmachung im Februar-Amtsblatt seit 01.02.2024 in Kraft.

Kontakt

Stadtentwicklungsamt
Amtsleitung: Herr Menger
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-949