Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Freie Wähler und FDP - Weinbau im Elbtal sichern, unsere Kulturlandschaft erhalten



Der sächsische Weinbau befürchtet massive negative Folgen und Auswirkungen der EU-
Nachhaltigkeitsstrategien (Green Deal, Farm to Fork, SUR, NRL) auf den hiesigen Weinbau
und die Weinbaukulturlandschaft. Es besteht die akute Gefahr des Verlustes der
Weinbaukulturlandschaft mit massiven Auswirkungen auf den Tourismus, die Gastronomie
und die natur- und denkmalschutzrechtlich geschützten Terrassenweinberge mit ihrer hohen
Biodiversität. Auch sind massive Auswirkungen auf die Städte und Kommunen in dieser
Kulturlandschaft zu befürchten, die mit dem Verlust der Weinbaukulturlandschaft als „weichen
Standortfaktor“ einhergingen.

Aktuell ist die Definition der „Empfindlichen Gebiete“ durch die Europäische Kommission noch
nicht genau festgelegt. Es ist aber davon auszugehen bzw. zu befürchten, dass ein Großteil
der Rebflächen angrenzend an Flächen mit Naturschutzstatus (Natura 2000, FFH; SPA; NSG),
aber auch die Rebflächen, die unmittelbar an Siedlungsgebiete angrenzen, zu diesen
„Empfindlichen Gebieten“ zählen werden.

Weiterhin ist die massive Verschärfung der Abstandsregelungen zu diesen „Empfindlichen
Gebieten“ auf bis zu 50 Meter und mehr in der Diskussion, was in der Realität dann oft 2 mal
50 Meter bedeutet (z.B. Siedlungs- und Naturschutzflächen).

In den aktuellen Entwürfen der Europäischen Union soll in den „Empfindlichen Gebieten“ und
den Abstandsflächen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr möglich sein, dies
betrifft auch Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau zugelassen sind. Kupfermittel
und Schwefelpräparate wären von diesen Verboten dann ebenfalls betroffen!
Im Anbaugebiet Sachsen dürften wahrscheinlich über 50 % der Rebfläche, je nach endgültiger
Definition der „Empfindlichen Gebiete“ und der Festlegung der Abstandsflächen, davon
betroffen sein, und zwar in erster Linie die Weinbaubetriebe, die in den Steillagen und damt
aktiv in der Weinbaukulturlandschaft arbeiten.

Ein Verbot der für den Weinbau nötigen Pflanzenschutzmittel kommt einem
Bewirtschaftungsverbot gleich, daher droht als unmittelbare Konsequenz ein Verschwinden
bzw. die Aufgabe der Weinbaukulturlandschaft.

In den letzten Jahren sind viele Betriebsneugründungen bzw. große Investitionen in den
sächsischen Weinbau erfolgt, z. T. auch mit staatlichen Förderprogrammen, die dann in Frage
gestellt wären. Auch wurden durch gezielte Förderprogramme der Europäischen Union und
des Freistaates Sachsen, wie die Sanierung von Weinbergs-Trockenmauern oder die
Umstrukturierung von Rebflächen, große Summen aus steuergeldfinanzierten Mitteln im
Weinbau eingesetzt, die im Falle einer restriktiven Umsetzung dieser möglichen Verordnung
umsonst gewesen wären.

Der massive Verlust der Weinkulturlandschaft hätte schließlich massive Folgen für den
Wohnwert und damit letztlich den Immobilienwert der gesamten Weinbauregion. Letztlich
werden wir alle ärmer.

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2023:

Resolution
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul verfolgt mit größter Sorge die laufenden
Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren zur Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen
Union, insofern sie die Zukunft des Weinbaus in Stadt und Region massiv bedroht, wenn nicht
gar infrage stellt.

Der Stadtrat bekennt sich zum Erhalt unserer Weinkulturlandschaft. Sie ist ein prägender
Bestandteil unserer Identität. Sie stellt ein über Jahrhunderte entwickeltes und gepflegtes
kulturelles Erbe dar, das es für die kommenden Generationen zu erhalten gilt.

Der Stadtrat spricht der gesamten Winzerschaft seinen Dank und seinen Respekt aus, die
unsere Weinkulturlandschaft bewahrt, erhalten und gepflegt hat. Eine so weitreichende
Regulierung darf nur mit und nicht gegen sie erfolgen. Jetzt drohen jedoch massive
Beschränkungen, wenn nicht gar Berufsverbote.

Der Stadtrat erwartet daher von den gesetzgebenden Körperschaften der EU, des Bundes und
des Freistaates den nachhaltigen Schutz dieser gewachsenen und identitätsstiftenden
Kulturlandschaft.

Der Stadtrat fordert alle Entscheidungsträger nachdrücklich dazu auf, in den laufenden
Beratungen Lösungen zu finden, den heimischen, d.h. sächsischen wie überhaupt den
deutschen Weinbau in seinem bisherigen Umfang ohne Abstriche zu bewahren.

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Beratungsfolge:

    SR 57/23-19/24
  • 20.09.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen